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   FG Rheinland-Pfalz, 19.12.1997 - 3 K 1515/94   

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https://dejure.org/1997,9488
FG Rheinland-Pfalz, 19.12.1997 - 3 K 1515/94 (https://dejure.org/1997,9488)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.12.1997 - 3 K 1515/94 (https://dejure.org/1997,9488)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. Dezember 1997 - 3 K 1515/94 (https://dejure.org/1997,9488)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Aufhebung eines Haftungsbescheides; Unrechtmäßigkeit der Inanspruchnahme für auf der Grundlage von Scheinrechnungen berechnete Lohnsteuer; Voraussetzung für das Entstehen von Lohnsteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1998, 759
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 15.02.1989 - X R 16/86

    Beweiswürdigung - Schätzung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 19.12.1997 - 3 K 1515/94
    Teilt ein Steuerpflichtiger aber unter Verletzung seiner Mitwirkungspflichten einen Sachverhalt nicht mit und trägt er zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Aufklärung abgabenrechtlich bedeutsamer Tatsachen nichts bei, so kann sich das Finanzgericht mit einem geringeren Grad an Überzeugung begnügen (vgl. hierzu auch BFH-Urteil vom 15. Februar 1989 - X R 16/86 -, BStBl II 1989, 462 ).

    Nach dem BFH-Urteil - X R 16/86 (aaO.) können - gestützt auf eine rechtsanaloge Anwendung der §§ 162 Abs. 2 Satz 1 AO , 96 Abs. 1 Satz 1 FGO und den allgemeinen Rechtsgedanken des § 444 Zivilprozessordnung - ZPO - i.V.m. § 155 FGO - auch belastende Unterstellungen oder nachteilige Schlüsse im Rahmen der Beweiswürdigung gerechtfertigt sein.

  • BFH, 14.08.1991 - X R 86/88

    Bei der Festsetzung von Hinterziehungszinsen aufgrund geschätzter

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 19.12.1997 - 3 K 1515/94
    Besteuerungsgrundlagen im Sinne diese Vorschrift sind jedoch nicht "die reinen Fakten des Sachverhalts" (Tipke/Kruse, AO , § 162 , Tz. 2a) oder Tatbestandsmerkmale (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 19. Oktober 1978 - V R 39/75 -, BStBl II 1979, 345, 347; BFH-Urteil vom 14. August 1991 - X R 86/88 -, BStBl II 1992, 129, 131), sondern Quantitäten, die numerisch festgelegt sein müssen, damit an sie die Steuer geknüpft werden kann (vgl. Tipke/Kruse, aaO.).
  • BFH, 19.10.1978 - V R 39/75

    Kein Vorsteuerabzug bei Rechnungen, die auf eine Scheinfirma lauten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 19.12.1997 - 3 K 1515/94
    Besteuerungsgrundlagen im Sinne diese Vorschrift sind jedoch nicht "die reinen Fakten des Sachverhalts" (Tipke/Kruse, AO , § 162 , Tz. 2a) oder Tatbestandsmerkmale (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 19. Oktober 1978 - V R 39/75 -, BStBl II 1979, 345, 347; BFH-Urteil vom 14. August 1991 - X R 86/88 -, BStBl II 1992, 129, 131), sondern Quantitäten, die numerisch festgelegt sein müssen, damit an sie die Steuer geknüpft werden kann (vgl. Tipke/Kruse, aaO.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 20.11.2002 - 3 K 1659/00

    Zur Schätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen

    Was bereits (auch) Tatbestandsmerkmal eines Besteuerungstatbestandes ist, kann nicht zugleich auch Besteuerungsgrundlage im Sinne des § 162 AO sein, d. h. Besteuerungsgrundlage im Sinne des § 162 AO sind nicht die "reinen Fakten des Sachverhaltes" (Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. Dezember 1997, 3 K 1515/94, EFG 1998, 759 , mit weiteren Nachweisen).
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